Information zur Testpflicht ab 19.04.2021 - Homepage Grundschule Wandlitz

Schuljahr 2020/21
Grundschule Wandlitz
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Information zur Testpflicht ab 19.04.2021

Testkonzept
Informationen zur Testpflicht ab 19.04.21

Wie Sie den Medien und meiner Sdui-Information  bereits entnehmen konnten, tritt die in der aktuellen Eindämmungsverordnung §17a verankerte Testpflicht für Schulen am Montag in Kraft. Damit tritt zeitgleich die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht wieder in Kraft.

Demnach ist ab dem 19. April 2021 allen Personen, die der Schule keinen Nachweis über ein Testergebnis zum Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (Negativattest) vorlegen, der Zutritt zum Schulgelände untersagt.

Den Schülerinnen und Schülern werden am Donnerstag bzw. Freitag dieser Woche Tests zur Eigenanwendung ausgehändigt, sofern Ihr schriftliches Einverständnis dazu vorliegt. Bitte nutzen Sie dafür das Formular im Anhang. Sollten Sie keine Druckmöglichkeit haben, bescheinigen Sie uns Ihr Einverständnis in Anlehnung an das Formular bitte handschriftlich. Die ausgegebenen Tests sind bis Ende April ausreichend. Über das weitere Verfahren werden Sie informiert.

Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder der Notbetreuung und alle in Schulen Tätige legen ein tagesaktuelles Negativattest jeweils am ersten Schulbesuchstag der Woche und erneut zwei Tage später. (Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag – je nach Wochenrhythmus).
Das negative Testergebnis nach einem zu Hause durchgeführten Selbsttest ist durch Datum, Uhrzeit und Unterschrift der beaufsichtigenden Erziehungsberechtigten auf dem in der Anlage beigefügten Formular zu dokumentieren und vorzulegen.

Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen, müssen ein tagesaktuelles Negativattest vorlegen.
Das tagesaktuelle Negativattest darf nicht älter als 24 Stunden sein und kann von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis ausgestellt sein.

Sofern von den Schülerinnen und Schülern an den festgelegten Tagen kein Negativattest vorgelegt werden kann, ist ihnen der Zutritt zum Schulgelände untersagt und eine Teilnahme am Präsenzunterricht, dem Hortbetrieb oder der Notbetreuung nicht möglich.

Schülerinnen und Schüler unterliegen in diesem Fall nicht der Aufsichtspflicht der Schule und müssen umgehend den Heimweg antreten oder wieder abgeholt werden. Sie verbringen ihre Lernzeit zu Hause und informieren sich über den versäumten Unterrichtsstoff selbständig.


Was ist jetzt genau zu tun?

  • „Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule“ (Formular im Anhang)  ausdrucken und morgen / übermorgen ausgefüllt mit in die Schule geben. Ihr Kind bekommt 4 Testsets in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause.

  • Am ersten Schulbesuchstag der Woche und erneut zwei Tage später den Selbsttest durch Ihr Kind unter Aufsicht ausführen lassen. (https://youtu.be/BKE8qWQWOfc)

Grundschule Wandlitz, An der Sporthalle 5, 16348 Wandlitz
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